Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Peter Hubert GmbH & Co. KG ist als Betreiber bemüht, die Website braustuberl.de und eingebundene digitale Services in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten dabei folgende Rechtsvorschriften:
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die Umsetzung des European Accessibility Act in deutsches Recht. Es wurde am 16. Juni 2021 verabschiedet und tritt nach einer Übergangszeit zum 28. Juni 2025 in Kraft. Es verpflichtet deutsche Unternehmen zur Barrierefreiheit nach dem European Accessibility Act. Die Norm EN 301 549 beschreibt das Vorgehen, um sicherzustellen, dass digitale Produkte und Dienstleistungen unter dem European Accessibility Act barrierefrei sind. Für Websites und Anwendungen referenziert EN 301 549 direkt den internationalen Standard Richtlinien für Barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1 auf Level AA.
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website braustuberl.de. Diese Website wurde zuletzt am 18.06.2025 in wesentlichen Punkten technisch überarbeitet.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Herzogliches Bräustüberl Tegernsee
Peter Hubert GmbH & Co. KG
Schlossplatz 1
83684 Tegernsee
Deutschland
Telefon 08022-4141
eMail info@braustuberl.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Wir legen großen Wert auf die barrierefreie Gestaltung dieser Website. Unser Ziel ist es, den Zugang zu unseren Informationen und Dienstleistungen für alle Nutzer gleichermaßen sicherzustellen. Die Website wurde so optimiert, dass sie den internationalen Standards zur Barrierefreiheit (WCAG 2.1) entspricht. Eine barrierefreies Internetangebot soll dementsprechend vier Prinzipien erfüllen:
Wahrnehmbarkeit: Informationen und Komponenten der Benutzeroberfläche müssen für die Benutzer so darstellbar sein, dass sie diese auch wahrnehmen können. Beispielsweise müssen visuelle Inhalte auch für Sehbehinderte und blinde Menschen über Alternativen darstellbar sein.
Bedienbarkeit: Sämtliche Funktionen der Website müssen so gestaltet sein, dass sie auch von Menschen mit Einschränkungen nutzbar sind. Mögliche Interaktionen müssen klar erkennbar sein.
Verständlichkeit: Nutzer müssen in der Lage sein, alle Informationen und die Bedienung der Benutzeroberfläche zu verstehen.
Robustheit: Die Webseiten müssen von unterschiedlichen Endgeräten, einschließlich unterstützender Technologien, zuverlässig interpretiert werden können.
Folgende Maßnahmen wurden umgesetzt, um die Barrierefreiheit unseres Internetangebots zu gewährleisten:
1. Klare, semantisch korrekte Strukturierung
Die Website verwendet HTML5 mit einer sauberen und semantisch korrekten Struktur, die eine logische und gut nachvollziehbare Reihenfolge der Inhalte sicherstellt. Damit ist die Seite optimal für Screenreader und andere Hilfsmittel aufbereitet.
2. Navigation und Benutzerfreundlichkeit
ARIA-Tag-Optimierung: Interaktive Elemente wie die Navigation sind mit ARIA-Rollen und -Attributen versehen. Diese sorgen für eine präzise Beschreibung der Inhalte und Struktur für Screenreader.
Deaktivierung von Javascript: Die Website und insbesondere die Navigation ist auch bei Deaktivierung von Javascript in den Browserseinstellungen nutzbar.
3. Anpassbare Schriftgrößen
Die integrierte Steuerung in Ihrem Browser ermöglicht es Nutzern, die Schriftgröße auf der Website individuell anzupassen. Aktivieren Sie dafür die Befehlstaste auf Ihrer Tastatur sowie die Zeichen PLUS oder MINUS. Die Anpassung ist leicht zugänglich und sorgt für ein angenehmes Leseerlebnis.
4. Responsives Design
Die Website passt sich automatisch an verschiedene Bildschirmgrößen an und bietet auch auf mobilen Geräten eine vollständige und leicht zugängliche Benutzeroberfläche.
5. Alternative Bildbeschreibungen
Bilder auf der Website sind mit alt-Attributen versehen, die den Inhalt des Bildes beschreiben. Dies hilft Nutzern, die auf Screenreader angewiesen sind, und verbessert die Zugänglichkeit.
6. Formulare und Eingabeelemente
Beschriftungen und Anweisungen: Formularelemente sind klar beschriftet und mit Anweisungen versehen, um eine reibungslose Interaktion zu gewährleisten.
Checkboxen und Buttons: Alle relevanten Buttons und Checkboxen sind mit klaren Beschriftungen Tooltips versehen.
7. Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar: PDF-Download-Dateien sind noch nicht barrierefrei gestaltet.
Evaluationsmethoden
Die Barrierfreiheit dieser Website wurde u.a. mit folgenden Online-Verfahren getestet und optimiert:
Konkrete Vorgaben für barrierefreie Websites sind auf der Website der „Web Accessibility Initiative (WAI)" des „World Wide Web Consortium (W3C)" abrufbar: WCAG Overview
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden.
Diese erreichen Sie unter:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 18.06.2025 erstellt und überprüft.